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Lugmayr_Franz_Reg._Rat_-_Bestandserhebung_Leiten-_und_Lichtenbach.pdf |
Es wurden in letzter Zeit an die Geschäftsstelle des Fischereirevieres Rohrbach extrem verstärkt Meldungen über die Sichtung von Silberreiher herangetragen. Wir können diesbezüglich nur auf das O.Ö. Naturschutzgesetz hinweisen, wonach dieser Vogel ganzjährig geschützt ist.
Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach können auch Fischereiberechtigte Kormorane ab 16. August bis 15. März eines jeden Jahres im Bereich des Fischereirevieres Rohrbach zum Schutz von gefährdeten Fischbeständen nicht nur durch Jäger vergrämt (abgeschossen) werden, sondern unter bestimmten Bedingungen auch durch Fischer.
Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen:
schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten im jeweiligen Bereich
Waffenpass, wobei eine Langwaffe eingetragen sein muss.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Fischereirevieres Rohrbach.
Da in der nächsten Zeit mit dem Einfallen der sogenannten Späher gerechnet wird, wird ersucht, jede Sichtung von Kormoranen sofort der Geschäftsstelle zu melden. Laut Beschluss des Fischereirevierausschusses wird für jeden erlegten und gemeldeten Kormoran ein Schussgeld von 3,-- Euro bezahlt.
Änderungen auf Grund des Sitzung des Landesfischereirates am 2. Oktober 2011
Der o.ö. Landesfischereirat hat in seiner Sitzung vom 2.10.2011 unter anderem folgendes beschlossen:
Der Preis des Fischereilizenzbüchels wird mit 1.1.2012 auf € 15,-- erhöht.