▶ Renaturierung Große Mühl · vorher/nachher · 6:16 Min.Worum es geht
Über Renaturierung wird viel geredet. An der Großen Mühl wurde sie gemacht. Wo vorher ein gleichförmiges, ausgeräumtes Flussbett lag, liegen heute Lebenssteine; wo der Fluss keine ruhigen Zonen mehr hatte, gibt es wieder Ausstände. Das Video zeigt neun Stationen im Drohnenflug, vorher und nachher.
Was sind Lebenssteine?
Lebenssteine sind große Granitblöcke, die gezielt ins Flussbett gesetzt werden. Hinter jedem Stein entsteht ruhiges Wasser, davor spült die Strömung eine Vertiefung aus. Aus einem gleichförmigen Gerinne wird so wieder ein Mosaik aus schnell und langsam, flach und tief: Einstand, Nahrungsplatz und Laichplatz für Bachforelle, Äsche und Koppe.
Ein Ausstand ist ein ruhiger, an den Fluss angebundener Seitenbereich. Dorthin ziehen sich Fische z. B. zum Laichen zurück.
Die Stationen
Der Drohnenflug folgt der Großen Mühl flussab: Klaffer am Hochficht, Ulrichsberg, Winkl, Pfeffermühle, Furtmühle, Haslach an der Mühl, Auberg, Schönbergmühle und Burg Pürnstein.
Renaturierung – Beispiel Große Mühl
Renaturierung kann auf verschiedenen Wegen entstehen: über Gemeinden, Wasserverbände, die Bundeswasserbauverwaltung, Grundeigentümer oder als Auflage in einem Wasserrechtsverfahren. An der Großen Mühl sind wir folgenden Weg gegangen.
Wer was gemacht hat
So ist es gelaufen
- Grobkonzept zum GewässerbezirkWir sind mit einem fertigen Grobkonzept zum Gewässerbezirk gegangen und haben es partnerschaftlich durchgesprochen. Der Vorschlag wurde dankbar angenommen: Trotz rund 90 % Förderung (ca. 60 % Bund, 30 % Land) gibt es wenige Interessenten, die die restlichen 10 % aufbringen.
- GemeindenTermin beim Bürgermeister, danach Beschluss im Gemeinderat. Die Gemeinden standen voll hinter dem Projekt.
- Grundeigentümer und PlanungGemeinsam mit dem Gewässerbezirk mit den Grundeigentümern gesprochen. Die Planung haben Gewässerbezirk und Revier gemeinsam erstellt, die Planungskosten wurden im Gesamtprojekt mitgefördert.
- BewilligungWasserrechtliche Bewilligung durch die BH Rohrbach 2024 (BHROWA-2024-176346), mit ökologischer Baubegleitung. Instandhaltung und Wiederherstellung wurden auf Basis der hydraulischen Berechnung ausgeschlossen (siehe unten).
- UmsetzungLebenssteine und Ausstände an neun Stationen, Drohnenflug vorher und nachher. Das Video oben ist das Ergebnis.
Welche Gesetze zu beachten sind
Egal, wer eine Renaturierung umsetzt, diese Rechtsgrundlagen sind in Oberösterreich zu beachten:
- Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG): Bewilligungspflicht für Bauten am und im Gewässer (§§ 38, 41), Antragsunterlagen (§ 103), Bescheid und Bauvollendungsfrist (§§ 111, 112), Überprüfung nach Fertigstellung (§ 121), Wasserbuch (§ 124), Instandhaltung (§ 50), Rechte der Fischereiberechtigten (§ 15), öffentliches Wassergut (§ 4).
- Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001: Bewilligung im Uferschutzbereich (§ 10), in Europaschutzgebieten zusätzlich Naturverträglichkeitsprüfung (§ 24).
- Forstgesetz 1975: Rodungsbewilligung, wenn Auwald betroffen ist.
- Oö. Gemeindeordnung 1990: Gemeinderatsbeschluss, wenn eine Gemeinde als Interessentin auftritt.
- Oö. Fischereigesetz 2020: Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensräume der Wassertiere als gesetzliche Aufgabe der Fischereireviere (§ 33).
Instandhaltung: nicht zur Dauerbaustelle werden
Renaturierungsmaßnahmen dienen nicht der Wasserbenutzung. Nach § 50 Abs. 6 WRG sind sie ohne ausdrückliche Verpflichtung nur so weit zu erhalten, als es zur Verhütung von Schäden durch ihren Verfall notwendig ist. Worauf es ankommt:
› Hydraulische Berechnung: Wird für die Hochwasserfälle nachgewiesen, dass durch Abtrag, Bruch oder Verlagerung der Maßnahmen kein Schaden an fremden Rechten und keine Verschlechterung des Hochwasserabflusses entsteht, fällt der Grund für eine Erhaltungspflicht weg.
› Im Antrag festhalten: Maßnahmen, die weggeschwemmt werden oder brechen, werden nicht wiederhergestellt; Instandhaltungs- und Beseitigungsaufträge sind ausgeschlossen. Was im Projekt steht, wird Bescheidinhalt.
› Bescheid prüfen: Eine Auflage wie „im bewilligten Zustand zu erhalten“ wäre eine ausdrückliche Verpflichtung und hebelt den Ausschluss aus.
› Alte Regulierungen: Wird ein bestehender Uferverbau rückgebaut, die Erhaltungspflicht aus dem Wasserbuch im selben Verfahren erlöschen lassen.
Danke
Renaturierung ist Teamarbeit.
Unser besonderer Dank gilt dem Gewässerbezirk Grieskirchen, dem Land Oberösterreich und den zuständigen Bundesstellen, allen voran dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, dessen Förderung die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abwickelt. Den Großteil der Kosten haben Bund und Land übernommen. Ohne diese Partner wäre keine der neun Stationen im Wasser.
Weiters danken wir dem Oö. Landesfischereiverband für die finanzielle Unterstützung, den Gemeinden entlang der Großen Mühl und unseren Bewirtschaftern und Helfern, die draußen mitgearbeitet haben:
Häufige Fragen
Was sind Lebenssteine?
Lebenssteine sind große Granitblöcke, die gezielt ins Flussbett gesetzt werden. Hinter jedem Stein entsteht ruhiges Wasser, davor spült die Strömung eine Vertiefung (Kolk) aus. So bekommt ein gleichförmiger Fluss wieder Strömungsvielfalt, Einstände und Laichplätze für Bachforelle, Äsche und Koppe.
Was ist ein Ausstand?
Ein Ausstand ist ein ruhiger, an den Fluss angebundener Seitenbereich. Dorthin ziehen sich Fische z. B. zum Laichen zurück.
Schaden Lebenssteine dem Hochwasserschutz?
Nein. Die Steine werden so gesetzt, dass der Abflussquerschnitt nicht maßgeblich eingeengt wird. Das prüft die Wasserrechtsbehörde im Bewilligungsverfahren, die Umsetzung erfolgt mit ökologischer Baubegleitung.
Wer hat die Renaturierung an der Großen Mühl umgesetzt?
Umgesetzt hat sie das Fischereirevier Rohrbach gemeinsam mit dem Gewässerbezirk Grieskirchen, dem Land Oberösterreich, den zuständigen Bundesstellen, neun Gemeinden entlang der Großen Mühl und den Bewirtschaftern. Finanziert wurde das Projekt zum Großteil über Förderungen von Bund (abgewickelt über die Kommunalkredit Public Consulting) und Land Oberösterreich, zusätzlich unterstützte der Oö. Landesfischereiverband.
Kann meine Gemeinde oder mein Revier das auch machen?
Ja. Renaturierung kann auf verschiedenen Wegen entstehen. Wie wir es an der Großen Mühl gemacht haben, welche Gesetze zu beachten sind und worauf es bei der Instandhaltung ankommt, steht auf dieser Seite. Für Fragen ist das Fischereirevier Rohrbach unter info@fr-rohrbach.at erreichbar.
Für Medien
Standbilder aus dem Drohnenflug (vorher/nachher je Station) stellen wir gerne zur Verfügung, Nennung: „© Fischereirevier Rohrbach".
Rückfragen: Thomas Koller, Obmann Fischereirevier Rohrbach · +43 664 50 158 50 · info@fr-rohrbach.at