Fischprädatoren

Fischmarder (Fischotter)

Der Fischotter (Lutra lutra) kommt im Bezirk Rohrbach flächendeckend vor und zählt zu den bedeutendsten Fischprädatoren in unseren Gewässern. Er bedroht die Wildbestände von Bachforelle und Äsche in der Großen Mühl, Kleinen Mühl und Ranna sowie Nebenbächen. Besonders in Fischteichen im Bezirk richtet er oftmals hohen Schaden an.

Fischotter

Merkmale & Lebensweise

Der Fischotter erreicht eine Körperlänge von bis zu 125 cm und ein Gewicht von bis zu 12 kg. Sein braunes, wasserundurchlässiges Fell ist perfekt an das Leben im und am Wasser angepasst. Er ist eine nachtaktive Marderart und meist ein Einzelgänger — insbesondere die Männchen streifen als klassische Vagabunden umher und kommen nicht regelmäßig zu bestimmten Plätzen, sondern oftmals relativ spontan zu ihren Nahrungsplätzen.

Fischotter fressen Fisch am Ufer

Nahrung & Auswirkungen auf den Fischbestand

Der Fischotter frisst täglich bis zu 15 % seines Körpergewichtes — das entspricht täglich 0,5 bis 1 kg Nahrung, also etwa 180 bis 365 kg pro Tier und Jahr. Im Winter bevorzugt er Fische, Krebse, Muscheln und Enten, im Sommer auch Amphibien, Insekten, Schlangen, Frösche und Blässhühner. Nach Sättigung lässt er den Rest der Beute liegen.

Das Fischereirevier Rohrbach hat ein starkes Interesse, seine Wildfischbestände — insbesondere Bachforelle und Äsche in der Großen Mühl und Kleinen Mühl sowie Ranna und Nebengewässer zu erhalten. Daher setzt das Revier neben Entnahmemaßnahmen auch auf Renaturierung der Gewässer und verzichtet auf eine Besatzförderung mit großen fangfähigen Fischen.

Vom Fischotter gerissener Hecht

Hinweis: keine KI – harte Realität (Hecht mit 100 cm)

Fischottermanagement im Bezirk Rohrbach

Das Entnahmekontingent ist im Bezirk Rohrbach in zwei Kategorien aufgeteilt (A und C). Eine Entnahme nach Kategorie B ist derzeit nicht möglich. Für die Bejagung ist eine Ausbildung beim Oberösterreichischen Landesjagdverband erforderlich (2-stündige Schulung — Information über den nächsten Schulungstermin beim Landesjagdverband einholen).

Nähere Informationen zu Bejagung, rechtlicher Grundlage und Entnahmekontingenten finden Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich: Land OÖ — Fischotter-Management

Kategorie A — Entnahme 1.12. bis 31.1.

Fischotter in allen Entwicklungsformen, Bejagungsmethode: Langwaffe oder Lebendfalle. Der Fischotter kann bis auf die Naturschutzgebietsbereiche im Bezirk bejagt werden.

Nach erfolgreicher Entnahme über das JADA-System eintragen bzw. eintragen lassen. Bei ordnungsgemäßer Meldung besteht die Möglichkeit einer Prämie durch das Fischereirevier Rohrbach — Meldung an TKoller1@gmx.at oder Tel. 0664/5015850.

Naturschutzgebiete:

Tipp: Zur Orientierung der Schutzgebiete empfiehlt sich der Natura 2000 Viewer — grüne Flächen = keine Bejagung erlaubt, weiße Flächen = Bejagung erlaubt.

Schutzgebiete Nord

Schutzgebiete Bezirk Rohrbach Nord — grüne Flächen = keine Bejagung erlaubt

Schutzgebiete Süd

Schutzgebiete Bezirk Rohrbach Süd — grüne Flächen = keine Bejagung erlaubt

Kategorie C — Entnahme 1.2. bis 30.11. (Antragspflicht)

Bei Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse (Fischotternachweise) an Teichanlagen mit einer Größe von mehr als 0,65 ha dürfen nach vorheriger Anzeige Fischotter mit einem Gewicht von weniger als 4 kg und mehr als 8 kg entnommen werden.

Das Fischereirevier Rohrbach stellt eine Mustervorlage zur Verfügung — bitte bei Bedarf an TKoller1@gmx.at wenden.

Natürliche Feinde

Die natürlichen Feinde des Fischotters — Wolf, Bär, Luchs und Seeadler — spielen in der Region keine relevante Rolle. Die größte Bedrohung für den Fischotter selbst ist der Straßenverkehr.

Häufige Fragen zum Fischotter

Ist der Fischotter geschützt — darf man ihn entnehmen?

Eine Entnahme ist nur im Rahmen des behördlich geregelten Fischottermanagements möglich — im Bezirk Rohrbach in zwei Kategorien (A und C); Kategorie B ist derzeit nicht möglich. Für die Bejagung ist eine Ausbildung beim Oö. Landesjagdverband (zweistündige Schulung) erforderlich.

Wann darf der Fischotter entnommen werden?

In Kategorie A vom 1. Dezember bis 31. Jänner (alle Entwicklungsformen, Langwaffe oder Lebendfalle, außerhalb der Naturschutzgebiete). In Kategorie C vom 1. Februar bis 30. November mit Antragspflicht — nur an Teichanlagen über 0,65 ha mit Fischotternachweis und nur Tiere unter 4 kg bzw. über 8 kg.

Wie viel frisst ein Fischotter?

Bis zu 15 % seines Körpergewichts pro Tag — etwa 0,5 bis 1 kg, also 180 bis 365 kg pro Jahr und Tier. Im Winter vor allem Fische, Krebse, Muscheln und Enten.