Merkmale & Lebensweise
Der Fischotter erreicht eine Körperlänge von bis zu 125 cm und ein Gewicht von bis zu 12 kg. Sein braunes, wasserundurchlässiges Fell ist perfekt an das Leben im und am Wasser angepasst. Er ist eine nachtaktive Marderart und meist ein Einzelgänger — insbesondere die Männchen streifen als klassische Vagabunden umher und kommen nicht regelmäßig zu bestimmten Plätzen, sondern oftmals relativ spontan zu ihren Nahrungsplätzen.
Nahrung & Auswirkungen auf den Fischbestand
Der Fischotter frisst täglich bis zu 15 % seines Körpergewichtes — das entspricht täglich 0,5 bis 1 kg Nahrung, also etwa 180 bis 365 kg pro Tier und Jahr. Im Winter bevorzugt er Fische, Krebse, Muscheln und Enten, im Sommer auch Amphibien, Insekten, Schlangen, Frösche und Blässhühner. Nach Sättigung lässt er den Rest der Beute liegen.
Das Fischereirevier Rohrbach hat ein starkes Interesse, seine Wildfischbestände — insbesondere Bachforelle und Äsche in der Großen Mühl und Kleinen Mühl sowie Ranna und Nebengewässer zu erhalten. Daher setzt das Revier neben Entnahmemaßnahmen auch auf Renaturierung der Gewässer und verzichtet auf eine Besatzförderung mit großen fangfähigen Fischen.

Hinweis: keine KI – harte Realität (Hecht mit 100 cm)
Fischottermanagement im Bezirk Rohrbach
Das Entnahmekontingent ist im Bezirk Rohrbach in zwei Kategorien aufgeteilt (A und C). Eine Entnahme nach Kategorie B ist derzeit nicht möglich. Für die Bejagung ist eine Ausbildung beim Oberösterreichischen Landesjagdverband erforderlich (2-stündige Schulung — Information über den nächsten Schulungstermin beim Landesjagdverband einholen).
Nähere Informationen zu Bejagung, rechtlicher Grundlage und Entnahmekontingenten finden Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich: Land OÖ — Fischotter-Management
Kategorie A — Entnahme 1.12. bis 31.1.
Fischotter in allen Entwicklungsformen, Bejagungsmethode: Langwaffe oder Lebendfalle. Der Fischotter kann bis auf die Naturschutzgebietsbereiche im Bezirk bejagt werden.
Nach erfolgreicher Entnahme über das JADA-System eintragen bzw. eintragen lassen. Bei ordnungsgemäßer Meldung besteht die Möglichkeit einer Prämie durch das Fischereirevier Rohrbach — Meldung an TKoller1@gmx.at oder Tel. 0664/5015850.
Naturschutzgebiete:
- Kleine Mühl: beginnend in Julbach (Sagberg), endend in Öpping (Götzendorf) — jeweils 5–10 Meter links- und rechtsufrig Naturschutzgebiet
- Große Mühl: beginnend ab der deutsch-österreichischen Grenze bis Haslach (kurz vor Kranzling) — wegen des Naturschutzgebiets Böhmerwald empfiehlt sich ein genauer Blick
- Ranna: nach dem Rannastausee bis zur Mündung Donau — Naturschutzgebiet
- Donau: inklusive Große Mühl (Mühltal bis Kleinzell) — Naturschutzgebiet, weitläufiger Bereich
Tipp: Zur Orientierung der Schutzgebiete empfiehlt sich der Natura 2000 Viewer — grüne Flächen = keine Bejagung erlaubt, weiße Flächen = Bejagung erlaubt.
Kategorie C — Entnahme 1.2. bis 30.11. (Antragspflicht)
Bei Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse (Fischotternachweise) an Teichanlagen mit einer Größe von mehr als 0,65 ha dürfen nach vorheriger Anzeige Fischotter mit einem Gewicht von weniger als 4 kg und mehr als 8 kg entnommen werden.
Das Fischereirevier Rohrbach stellt eine Mustervorlage zur Verfügung — bitte bei Bedarf an TKoller1@gmx.at wenden.
Natürliche Feinde
Die natürlichen Feinde des Fischotters — Wolf, Bär, Luchs und Seeadler — spielen in der Region keine relevante Rolle. Die größte Bedrohung für den Fischotter selbst ist der Straßenverkehr.



