Merkmale & Lebensweise
Der Kormoran ist an seinem hakig gebogenen Schnabel und seinem schwarzen Gefieder mit weißem Kinn und weißen Wangen gut erkennbar. Er wird bis zu 95 cm groß und bis zu 4,5 kg schwer. Im Flug ist er an seinem ausgestreckten Hals und der charakteristischen Flügelform zu erkennen.
Der Kormoran ist ein tagaktiver Schwimmtaucher, der klare Gewässer bevorzugt. Er übernachtet auf Bäumen (sogenannte Schlafbäume) in Kolonien und spreizt nach dem Tauchen seine Flügel zum Trocknen — ein typisches Erkennungsmerkmal dieser Art.
Ursprünglich ein Küstenvogel aus Nordeuropa, zieht er zur Überwinterung in die Binnengewässer Mittel- und Südeuropas — mit verheerenden Folgen für heimische Fischbestände.

Hinweis: KI-generiertes Bild — Schwarm von Kormoranen an einem Fließgewässer
Nahrung & Auswirkungen auf den Fischbestand
Ein einzelner Kormoran frisst täglich bis zu 500 Gramm Fisch — das entspricht 80 bis 110 kg pro Winterhalbjahr und Tier. Bei Schwärmen von bis zu 100 Tieren entstehen innerhalb weniger Stunden dramatische Verluste am Fischbestand.
Besonders kritisch ist das Auftreten sogenannter „Späher", die zuerst Nahrungsplätze erkunden und dann den Schwarm nachziehen lassen. An Teichen und Staubereichen von Fließgewässern kann es so zu überfallsartigen Angriffen kommen. Insbesondere im Winter richten die Schwärme hohe Schäden in den Fließgewässern an.

Hinweis: KI-generiertes Bild — Kormoran mit gefangener Äsche
Bejagung im Bezirk Rohrbach
Rechtlich ist eine Bejagung im Zeitraum vom 16. August bis zum 31. März erlaubt. Bei Verwendung von Schalldämpfern kann die Frist bis zum 30. April verlängert werden.
Das entsprechende Entnahmekontingent ist auf der Webseite des Landes Oberösterreich ersichtlich: Land OÖ — Kormoran-Kontingent
Für den Bezirk Rohrbach ist das Kontingent A relevant. Das Europaschutzgebiet Böhmerwald ist kein Naturschutzgebiet gemäß § 25 Oö. NSchG 2001 — eine Bejagung ist dort daher grundsätzlich möglich.
Naturschutzgebiete:
- Naturschutzgebiet Rannatal: Bejagung nicht gestattet
- Entlang der Donau: Bejagung nicht gestattet
Insbesondere im März, wenn die Jagd weitestgehend ruht, ist die Bejagung von Kormoranen eine empfehlenswerte Möglichkeit — auch um Jagdhunde zu trainieren.
Meldepflicht & Prämie
Ein Abschuss ist über das JADA-System einzutragen. Hier besteht die Möglichkeit, eine Stückzahl bekannt zu geben — nicht jedes Tier muss einzeln gemeldet werden. Den entsprechenden Flusskilometer kann man mit der Suche „Flusskilometer <Gewässername>" ermitteln, ansonsten reicht die Ortsangabe.
Nach erfolgreicher Meldung können Sie sich bezüglich einer Prämie beim Fischereirevier Rohrbach melden: walterkoller@gmx.at. Bei einer höheren Anzahl ist ein Nachweis in Form von Schnäbeln (jeder fünfte) zu erbringen.
