Was du zum Fischen brauchst
Drei Berechtigungen gehören in Oberösterreich immer zusammen — erst alle drei gemeinsam erlauben den Fischfang:
- Amtliche Fischerkarte — einmalig, über eine bestandene Fischerprüfung.
- Jahresfischerkartenabgabe — macht die Karte für das laufende Kalenderjahr gültig.
- Lizenz fürs Gewässer — die Erlaubnis für genau das Wasser, an dem du fischen willst.
Schritt für Schritt zur Fischerkarte
Vorbereiten
Vor der Prüfung steht eine verpflichtende Unterweisung. Am einfachsten direkt bei uns: der Fischerkurs des Fischereireviers Rohrbach — Vorbereitung, Prüfung und Karte an zwei Tagen.
Prüfung ablegen
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Geprüft wird die Theorie — 27 Fragen aus vier Themengebieten, davon mindestens 17 richtig. Einen praktischen Teil gibt es nicht.
Fischerkarte erhalten
Nach bestandener Prüfung wird die amtliche Fischerkarte ausgestellt. Sie ist deine Grundberechtigung — fürs Leben.
Jahresfischerkartenabgabe
Die Fischerkarte wird erst mit der Jahresfischerkartenabgabe für das jeweilige Kalenderjahr gültig — derzeit 32 €. Den Einzahlungsnachweis führst du gemeinsam mit der Karte mit.
Lizenz fürs Gewässer
Die Fischerkarte allein reicht nicht ans Wasser: Für das konkrete Gewässer brauchst du eine Lizenz — als Tages- oder Jahreskarte. Wo du welche bekommst, steht auf unserer Übersicht der Angelgewässer; viele Strecken im Bezirk gibt es bequem online über hejfish.com.
Nur auf Besuch? Die Gastfischerkarte
Wer nur ein paar Tage angeln möchte, braucht keine Jahresfischerkarte. Die Gastfischerkarte gilt drei Wochen, wird vom Oö. Landesfischereiverband auf Antrag des Bewirtschafters ausgestellt und ist nur mit einem Lichtbildausweis gültig.
Beim Fischen immer dabei
Drei Dinge gehören ans Wasser: die Fischerkarte (oder Gastfischerkarte), der Einzahlungsnachweis der Jahresabgabe und die Lizenz fürs Gewässer. Bei einer Kontrolle durch die Fischereischutzorgane sind alle drei vorzuweisen.
Bereit anzufangen? Der nächste Schritt ist ein Kurs.
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