Aktivitäten

Elektrofischen

Eine schonende, schnelle und behördlich streng reglementierte Methode, um Fische lebend zu fangen — für Bestandserhebungen, Notabfischungen bei Trockenheit und Baustellen sowie für den Laichfischfang im Bezirk Rohrbach.

Methodik: Wie Elektrofischen funktioniert

Beim Elektrofischen wird zwischen zwei Elektroden im Wasser ein elektrisches Gleichspannungsfeld aufgebaut. Die Anode — am Ende einer isolierten Polstange — wird vom Anodenführer durch das Gewässer geführt, die Kathode als Schleppelektrode bleibt im Wasser zurück. Im Wirkungsbereich der Anode (je nach Leitfähigkeit des Wassers rund 1 bis 4 Meter) reagieren die Fische auf das Spannungsgefälle.

Im Feld zeigen die Fische die sogenannte Galvanotaxis: Sie schwimmen unwillkürlich Richtung Anode. Dort werden sie kurz betäubt, mit dem Kescher gehoben, beurteilt, vermessen — und unmittelbar danach entweder am Fangort wieder freigelassen oder in sauerstoffreichen Hälterbehältern in einen sicheren Gewässerabschnitt umgesetzt. Richtig angewendet erholen sich die Tiere innerhalb weniger Sekunden vollständig und schwimmen ohne Schaden davon.

Genau das macht das Elektrofischen so wertvoll: Es ist die einzige Methode, mit der wir innerhalb kurzer Zeit einen repräsentativen Querschnitt eines Fischbestands erfassen können — ohne den Tieren bleibende Schäden zuzufügen und ohne wertvollen Laichfischen im Frühjahr Stress über Stunden zuzumuten.

Elektrofischen im Revier — Originalaufnahme aus dem Bezirk Rohrbach.

Die vier Haupteinsatzgebiete im Revier

Elektrofischen von oben — Team im Einsatz
Absperrung mittels Weidezaun im oberen Bereich

Behördlicher Rahmen: Nichtuntersagung

Das Elektrofischen ist nach dem Oö. Fischereigesetz 2020 grundsätzlich verboten — und nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Wer im Bezirk Rohrbach mit Strom fischen will, muss eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde (Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft) einbringen.

In Oberösterreich greift dabei das System der Nichtuntersagung: Die geplante Maßnahme wird mit Ort, Zeitraum, Methodik, eingesetztem Gerät und verantwortlichem Elektrofischer schriftlich angezeigt. Untersagt die Behörde die Maßnahme nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt sie als zulässig. Die Bearbeitung dauert in der Regel rund eine Woche.

Voraussetzungen für die Nichtuntersagung:

› gültige Ausbildung als Elektrofischer (Kurs am Bundesamt für Wasserwirtschaft, BAW Scharfling)
› geprüftes und behördlich zugelassenes Elektrofischfanggerät (ÖVE-E 36 / IEC 60335-2-86)
› fischereirechtliche Zustimmung des Bewirtschafters
› Begleitung durch mindestens eine zweite, eingewiesene Person

Das Gerät: FEG 1500 — kompakt, präzise, geprüft

Im Bezirk Rohrbach setzen wir tragbare Rückentraggeräte vom Typ FEG 1500 der Firma Grassl/EFKO ein. Das Gerät vereint einen luftgekühlten Honda-Viertaktmotor mit einem permanenterregten Mehrphasengenerator — kompakt genug, um zu zweit auch entlegene Bachabschnitte zu erreichen, und stark genug, um in den schwach leitenden Mühlviertler Gewässern ein wirksames Fangfeld aufzubauen.

FEG 1500 Elektrofischfanggerät im Einsatz

Technische Daten — FEG 1500

Tragbares Elektrofischfanggerät · Hersteller: Grassl / EFKO
Spannung (regelbar)150 – 300 V · 300 – 600 V Gleichstrom
Sonderspannungbis 750 V DC möglich
Ausgangsleistung1.500 Watt (1,5 kW)
Strom (typ. Arbeitsbereich)ca. 2,5 – 5 Ampere
AntriebHonda-Viertaktmotor, 49 cm³, 1,8 kW
SchutzklasseII (Doppelisolation, IP 55)
Gewicht15 kg · tragbar am Rücken
ZulassungEU-Richtlinie IEC 60335-2-86

In den klaren, schwach leitenden Granitgewässern des Mühlviertels reicht die Spannungsstufe (150 – 300 V) in den allermeisten Fällen aus. Höhere Spannungen erhöhen die Mortalität — vor allem bei großen Laichfischen — und werden bei uns deshalb gezielt vermieden. Weniger Spannung bedeutet schonenderes Fischen.