Was ist das Problem?
Gülle ist ein wertvoller landwirtschaftlicher Dünger — aber nur dann, wenn sie regelkonform ausgebracht wird. Gelangt Gülle in nahegelegene Bäche oder Fließgewässer, kann dies innerhalb kurzer Zeit zu massivem Fischsterben führen. Die Schäden hängen dabei direkt von der eingeleiteten Menge und der Dauer des Eintrags ab.
Im Bezirk Rohrbach kommt es immer wieder — trotz mehrfacher Hinweise, Presseartikel sowie direkter Kontakte zur Landwirtschaftskammer — zu Vorfällen, bei denen Gülleausbringungen zu nahe bei Gewässern ausgebracht wird bzw. bei nicht mehr gefrorenen Boden ausgebracht wurde. Unfälle (größere Austritte in Bächen) werden teilweise nicht gemeldet.

Ursachen & Wirkung auf den Fischbestand
Der Schaden eines Güllevorfalls hängt von mehreren Faktoren ab:
- Menge des Eintrags: Bereits geringe Mengen können in kleinen Bächen zu Sauerstoffmangel führen
- Dauer der Einleitung: Je länger der Eintrag anhält, desto weitreichender die Schäden flussabwärts
- Jahreszeit und Wassertemperatur: Warmes Wasser verstärkt den Sauerstoffmangel durch erhöhten Abbau organischer Substanz
- Gewässergröße: Kleine Bäche und Nebenbäche sind besonders anfällig — sie haben weniger Verdünnungskapazität
- Fischart und -alter: Jungfische und empfindliche Arten wie Äsche reagieren besonders sensibel

Rechtliche Grundlagen: Pufferstreifen & Düngungsabstände
Seit 2023 sind Pufferstreifen entlang von Oberflächengewässern gesetzlich verpflichtend. Die Österreichische Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) setzt die EU-Nitrat-Richtlinie um und verfolgt das Ziel, den Nitrat-Eintrag aus landwirtschaftlichen Quellen in Gewässer zu reduzieren. Ergänzend dazu verpflichtet der GLÖZ 4-Standard im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023) zur Anlage von Pufferstreifen — andernfalls drohen Kürzungen bei flächen- und tierbezogenen Förderungen.

Was gilt als Gewässer?
Gemäß Wasserrechtsgesetz umfassen Gewässer sowohl natürliche als auch künstliche Gewässer — einschließlich Wasser, Ufer und Bett. Entscheidend ist das Vorhandensein eines Gewässerbettes, auch wenn dieses nicht ständig wasserführend ist. Im Zweifelsfall gilt das Erscheinungsbild in der Natur. Orientierung bietet das Gesamtgewässernetz des Bundes auf basemap.at.

Fachvortrag: Gülleausbringung durch die Landwirtschaft
Im Rahmen der Vollversammlung 2025 hielt Ing. Patrick Falkensteiner, MSc, MBA akad. BT, Referent für Klima- und Umweltschutz bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, einen Fachvortrag zum Thema:
„Gülleausbringung durch die Landwirtschaft — ja, aber zu welchen Bedingungen?"
Der Vortrag zeigte auf, unter welchen Voraussetzungen eine regelkonforme und gewässerschonende Gülleausbringung möglich ist und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei einzuhalten sind. Das Fischereirevier Rohrbach begrüßt diese Art des konstruktiven Dialogs mit der Landwirtschaft ausdrücklich.
Was tut das Fischereirevier Rohrbach?
- Direkte Kommunikation und Schreiben an die Landwirtschaftskammer OÖ
- Dokumentation und Anzeige von Schadensfällen
- Elektrobefischungen zur Bestandskontrolle nach Schadensfällen
- Sensibilisierung der Bewirtschafter und Schutzorgane zur Fotodokumentation
- Zusammenarbeit mit Behörden (BH Rohrbach, Umweltanwalt OÖ)

Was können Bewirtschafter & Schutzorgane tun?
Das Fischereirevier Rohrbach appelliert an alle Bewirtschafter und Schutzorgane im Bezirk:
- Verdächtige Einleitungen oder Verfärbungen von Gewässern sofort fotografisch dokumentieren
- Bei akuten Schadensfällen die Bezirksverwaltungsbehörde (BH Rohrbach) und Polizei verständigen
- Vorfälle umgehend dem Fischereirevier Rohrbach melden
- Genauen Zeitpunkt, Ort und Ausmaß des Eintrags festhalten