Probleme

Gülle — eine wiederkehrende Bedrohung für unsere Gewässer

Gülleeinträge in Gewässer zählen zu den am häufigsten gemeldeten Schadensursachen im Bezirk Rohrbach. Das Fischereirevier Rohrbach setzt sich seit Jahren aktiv für eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein.

Was ist das Problem?

Gülle ist ein wertvoller landwirtschaftlicher Dünger — aber nur dann, wenn sie regelkonform ausgebracht wird. Gelangt Gülle in nahegelegene Bäche oder Fließgewässer, kann dies innerhalb kurzer Zeit zu massivem Fischsterben führen. Die Schäden hängen dabei direkt von der eingeleiteten Menge und der Dauer des Eintrags ab.

Im Bezirk Rohrbach kommt es immer wieder — trotz mehrfacher Hinweise, Presseartikel sowie direkter Kontakte zur Landwirtschaftskammer — zu Vorfällen, bei denen Gülleausbringungen zu nahe bei Gewässern ausgebracht wird bzw. bei nicht mehr gefrorenen Boden ausgebracht wurde. Unfälle (größere Austritte in Bächen) werden teilweise nicht gemeldet.

Güllevorfall betroffenes Gewässer
Bild 1: Güllevorfall — betroffenes Gewässer im Bezirk Rohrbach

Ursachen & Wirkung auf den Fischbestand

Der Schaden eines Güllevorfalls hängt von mehreren Faktoren ab:

Tote Fische nach Güllevorfall
Bild 2: Verendete Fische nach einem Güllevorfall im Bezirk Rohrbach

Rechtliche Grundlagen: Pufferstreifen & Düngungsabstände

Seit 2023 sind Pufferstreifen entlang von Oberflächengewässern gesetzlich verpflichtend. Die Österreichische Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) setzt die EU-Nitrat-Richtlinie um und verfolgt das Ziel, den Nitrat-Eintrag aus landwirtschaftlichen Quellen in Gewässer zu reduzieren. Ergänzend dazu verpflichtet der GLÖZ 4-Standard im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023) zur Anlage von Pufferstreifen — andernfalls drohen Kürzungen bei flächen- und tierbezogenen Förderungen.

NAPV Abstandsübersicht Düngung entlang Gewässern
NAPV § 5: Übersicht der düngefrei zu haltenden Abstände zur Böschungsoberkante nach Nutzungsart und Hangneigung. — Quelle: DI Franz Xaver Hölzl, Boden.Wasser.Schutz.Beratung, Landwirtschaftskammer OÖ (Juni 2023)

Was gilt als Gewässer?

Gemäß Wasserrechtsgesetz umfassen Gewässer sowohl natürliche als auch künstliche Gewässer — einschließlich Wasser, Ufer und Bett. Entscheidend ist das Vorhandensein eines Gewässerbettes, auch wenn dieses nicht ständig wasserführend ist. Im Zweifelsfall gilt das Erscheinungsbild in der Natur. Orientierung bietet das Gesamtgewässernetz des Bundes auf basemap.at.

Bachbett als Gewässer
Es handelt sich jedenfalls um ein Gewässer, wenn ein Bachbett vorhanden ist, auch wenn dieses nicht ständig wasserführend sein sollte. — Quelle: DI Franz Xaver Hölzl, Boden.Wasser.Schutz.Beratung, Landwirtschaftskammer OÖ (Juni 2023)

Fachvortrag: Gülleausbringung durch die Landwirtschaft

Im Rahmen der Vollversammlung 2025 hielt Ing. Patrick Falkensteiner, MSc, MBA akad. BT, Referent für Klima- und Umweltschutz bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, einen Fachvortrag zum Thema:

„Gülleausbringung durch die Landwirtschaft — ja, aber zu welchen Bedingungen?"

Der Vortrag zeigte auf, unter welchen Voraussetzungen eine regelkonforme und gewässerschonende Gülleausbringung möglich ist und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei einzuhalten sind. Das Fischereirevier Rohrbach begrüßt diese Art des konstruktiven Dialogs mit der Landwirtschaft ausdrücklich.

Was tut das Fischereirevier Rohrbach?

Elektrobefischung nach Güllevorfall
Bild 6: Elektrobefischung zur Bestandskontrolle nach einem Güllevorfall im Bezirk Rohrbach

Was können Bewirtschafter & Schutzorgane tun?

Das Fischereirevier Rohrbach appelliert an alle Bewirtschafter und Schutzorgane im Bezirk: