Hüter der Gewässer
Fischereischutzorgane sind behördlich betraute Kontrollorgane — engagierte Fischer, die wegen ihrer eigenen Leidenschaft eine wichtige Verantwortung für die Gewässer übernehmen. Im Bezirk Rohrbach streifen sie entlang der Großen und Kleinen Mühl, der Ranna, an Seen und Teichen sowie unzähligen Nebenbächen, kontrollieren Lizenzen, ahnden Verstöße und sind oft die Ersten, die Probleme im Gewässer bemerken.
Bestellt werden sie von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern — also von Fischereiberechtigten, Pächterinnen oder dem Fischereireviervorstand selbst. Die offizielle Betrauung erfolgt per Bescheid durch die Bezirksverwaltungsbehörde Rohrbach, nach bestandener Prüfung und persönlicher Angelobung.
Befugnisse im Dienst
Fischereischutzorgane handeln auf gesetzlicher Grundlage. Das Oö. Fischereigesetz 2020 räumt ihnen in ihrem Überwachungsbereich folgende Rechte ein:
Ufergrundstücke unter bestimmten Voraussetzungen betreten, auch wenn sie nicht öffentlich zugänglich sind.
Fischende Personen anhalten und die Vorlage aller Fischerlegitimationen — Fischerkarte, JFK-Nachweis, Lizenz — verlangen.
Personen bei Verdacht auf Eingriff in fremdes Fischereirecht zur Feststellung der Personalien anhalten und Anzeige erstatten.
Gegenstände und gefangene Wassertiere bei Verdacht auf gesetzeswidrigen Tatbeständen vorläufig in Beschlag nehmen sowie Fischereigeräte untersuchen dürfen.
Voraussetzungen & Ausbildung
Der Weg zum Fischereischutzorgan erfordert Erfahrung, Engagement und eine bestandene Prüfung vor einer Kommission des Amts der Oö. Landesregierung.
Voraussetzungen erfüllen
Mindestalter 19 Jahre, österreichische Staatsbürgerschaft sowie seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fischerkarte (auch aus einem anderen Bundesland anerkannt).
Vorbereitungskurs besuchen
Der Oö. Landesfischereiverband bietet einen FSO-Kurs zur Prüfungsvorbereitung an — eine ideale Vorbereitung auf die Fischereischutzorganprüfung. Weitere häufige Fragen beantwortet der Oö. Landesfischereiverband in seiner FAQ.
Zur Prüfung anmelden
Die Fischereischutzprüfungen finden jährlich im Juni und Dezember statt. Anmeldeschluss: 15. April (Sommertermin) bzw. 15. Oktober (Herbsttermin) beim Amt der Oö. Landesregierung.
Betrauung & Angelobung
Nach bestandener Prüfung erfolgt die Betrauung per Bescheid — mündlich verkündet bei der persönlichen Angelobung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
Fortbildung alle 5 Jahre
Ab dem Zeitpunkt der Betrauung ist alle fünf Jahre eine Fortbildungsveranstaltung des Oö. Landesfischereiverbandes verpflichtend zu besuchen.
Was Angler wissen sollten
Wer im Bezirk Rohrbach die Angel auswirft, ist verpflichtet, jederzeit alle Fischerlegitimationen mitzuführen und bei einer Kontrolle auszuhändigen: die Fischerkarte, den Einzahlungsnachweis für die Jahresfischerkarte (JFK) sowie die Lizenz des Bewirtschafters.
Das ist keine Schikane — es ist das Fundament eines funktionierenden Fischereirechts, das unsere Gewässer schützt. Wer seine Papiere in Ordnung hat, hat bei einer Kontrolle nichts zu befürchten.
Mehr zu den Voraussetzungen für das Angeln in Oberösterreich erklärt der Oö. Landesfischereiverband.
Interesse als Fischereischutzorgan im Bezirk Rohrbach?
Wer Interesse hat ein Fischereischutzorgan zu werden oder mehr erfahren möchte über die Aufgaben im Fischereirevier Rohrbach als Schutzorgan, kann sich jederzeit an unseren Beirat für Fischereischutzorgane wenden.